
Vermittlungsbudget – Förderung beantragen.
Die Arbeitsagenturen unterstützen Bewerber/innen im Rahmen des sogn. Vermittlungsbudgets gem. §45 SGB III bei der aktiven Suche nach einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fragen Sie gezielt bei Ihrem Arbeitsvermittler nach solchen Maßnahmen (Formular: “Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget”), oft laufen diese unter dem Stichwort “Unterstützung der Persönlichkeit”. Darunter werden alle Maßnahmen verstanden, die der Stärkung und Weiterentwicklung Ihrer Persönlichkeit dienen oder auch der Verbesserung der persönlichen Kompetenz (z.B. Coaching bei der Stellensuche).
Da es sich bei allen Fördermöglichkeiten (max. 400,00€ z.B. für Bewerbungscoaching) um Ermessensentscheidungen handelt, bedeutet dies: sie können, müssen aber nicht gewährt werden. Achten Sie unbedingt darauf vor Beauftragung eines Coach den Antrag zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Rufen Sie mich an (0178 4908203) oder schicken mir eine E-Mail. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung eines Bewerbungscoachings.
